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   BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 1/18   

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https://dejure.org/2019,39180
BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 1/18 (https://dejure.org/2019,39180)
BAG, Entscheidung vom 19.11.2019 - 3 AZR 1/18 (https://dejure.org/2019,39180)
BAG, Entscheidung vom 19. November 2019 - 3 AZR 1/18 (https://dejure.org/2019,39180)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 258 ZPO, § 259 ZPO, § 305 Abs. 1 BGB, § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB, §§ 133, 157 BGB, § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Auslegung einer nichttypischen Willenserklärung in der Revisionsinstanz; Auslegungsgrundsätze für individuelle Vertragsabreden; Anpassung einer Pensionsergänzung nach den Vorgaben eines Betrieblichen Versorgungswerks; Teilweise Parallelentscheidung zu BAG 3 AZR 281/18 v. 19.11.2019

  • bag-urteil.com
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Anpassung einer Betriebsrente

  • rewis.io

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgung - Anpassung - Auslegung einer Aufhebungsvereinbarung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung einer nichttypischen Willenserklärung in der Revisionsinstanz

  • datenbank.nwb.de

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgung - Anpassung -Auslegung einer Aufhebungsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 25.09.2018 - 3 AZR 485/17

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage -

    Auszug aus BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 1/18
    Im Gegensatz zu § 259 ZPO muss nicht die Besorgnis bestehen, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen wird (BAG 25. September 2018 - 3 AZR 485/17 - Rn. 13) .

    Auch das ergibt die Auslegung von Nr. 8 Satz 3 Aufhebungsvereinbarung (vgl. BAG 25. September 2018 - 3 AZR 485/17 - Rn. 15) .

    Dies hat der Senat in seinen Entscheidungen vom 25. September 2018 (etwa BAG 25. September 2018 - 3 AZR 485/17 - und - 3 AZR 333/17 -; vgl. auch BAG 11. April 2019 - 3 AZR 92/18 -) bereits erkannt.

  • BAG, 25.09.2018 - 3 AZR 333/17

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage -

    Auszug aus BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 1/18
    Dies hat der Senat in seinen Entscheidungen vom 25. September 2018 (etwa BAG 25. September 2018 - 3 AZR 485/17 - und - 3 AZR 333/17 -; vgl. auch BAG 11. April 2019 - 3 AZR 92/18 -) bereits erkannt.

    Danach erlaubt AB § 6 Ziff. 3 BVW der Beklagten lediglich, die Gesamtversorgungsbezüge der Versorgungsberechtigten nach einem - im Vergleich zur Erhöhung der Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung geringeren - einheitlichen Prozentsatz zu verändern (BAG 25. September 2018 - 3 AZR 333/17 - Rn. 18) .

  • BAG, 15.02.2017 - 7 AZR 223/15

    Befristung eines Arbeitsvertrags - Schriftform - Befristungsvereinbarung "im

    Auszug aus BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 1/18
    Das Revisionsgericht kann nichttypische Willenserklärungen aber selbst auslegen, wenn das Landesarbeitsgericht - wie vorliegend - den erforderlichen Sachverhalt vollständig festgestellt hat und kein weiteres tatsächliches Vorbringen der Parteien zu erwarten ist (vgl. dazu etwa BAG 15. Februar 2017 - 7 AZR 223/15 - Rn. 27 mwN) und das Revisionsgericht dem Landesarbeitsgericht folgt.
  • BAG, 11.04.2019 - 3 AZR 92/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage -

    Auszug aus BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 1/18
    Dies hat der Senat in seinen Entscheidungen vom 25. September 2018 (etwa BAG 25. September 2018 - 3 AZR 485/17 - und - 3 AZR 333/17 -; vgl. auch BAG 11. April 2019 - 3 AZR 92/18 -) bereits erkannt.
  • LAG Düsseldorf, 15.11.2017 - 12 Sa 123/17

    Auslegung von Betriebsvereinbarungen

    Auszug aus BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 1/18
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 15. November 2017 - 12 Sa 123/17 - wird zurückgewiesen.
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